AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner
Vereins und Hobbyzüchter
Fr. CHMELIK POYSS Eveline
Watzekgasse 50
2230 Gänserndorf
Österreich

Registrierte Zuchtstätte der Gemeinde Gänserndorf

2. Kaufabicklung
Keinesfalls werden von uns, ohne Kennelernen, Hunde verkauft!!!
- Sie werden nach erfolgter Eintragung in unsere Warteliste zu einem Welpenspieltag eingeladen.
- Sie lernen den Welpen - beide Elterntiere und mich kennen.
- Bei postivem Ausgang erhalten sie eine 2 tägige Bedenkzeit.
- Dann erhalten sie per Mail den auf sie angepassten Kaufvertrag zur Ansicht - Kontrolle oder Ergänzung.
- Nun erfolgt die 25% Anzahlung und die auf Sie angepasste Personalisierung aller Dokumente, beginnt.
- Kaufvertragsunterzeichnung und Eigentumsübergabe erfolgen gleichzeitig.

3. Kaufvertrag - Eigentumsübertragung
Der Individuelle Kaufvertrag erfolgt ausschließlich schriftlich und wird immer vorab zur Ansicht, vor Zahlung, via Mail an Sie übermittelt.
Nach erfolgter Restzahlung und Übernahme des Hunde mit gleichzeitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages, geht der Hund in Ihr Eigentum über.


4. Haftung / Gewährleistung
Es gilt österreichische Recht
- Der Verkäufer haftet nicht für bestimmte Eigenschaften des Tieres mit Ausnahme der im Kaufvertrage angeführten Eigenschaften.
- Stellt ein/e Tierarzt/Tierärztin innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Tieres eine Infektionskrankheit fest und meldet dies der Käufer dem Verkäufer unverzüglich, so ist der Käufer berechtigt, die Behandlung des Tieres nach Rücksprache Tierarzt/Teirärztin mit dem Verkäufer auf Kosten des Verkäufers durchführen zu lassen.
- Nach Ablauf der 14 Tage haftet der Verkäufer dem Käufer allfällige schriftlich zugesicherte Eigenschaften des Tieres sowie im Falle von absichtlicher Täuschung.

5. Rücktritt
Erfüllt ein Vertragspartner den Vertrag nicht, oder kommt er in Verzug, ist der Andere berechtig, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt oder Stornierung durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 25% des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen.

Stellt ein/e Tierarzt/Tierärztin innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Tieres durch den Käufer eine Infektionskrankheit fest und meldet dies der Verkäufer dem Käufer unverzüglich, so ist der Verkäufer berechtigt, die Behandlung des Tieres auf Kosten des Käufers durchführen zu lassen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Behandlungskosten mit einem allfällig zurück zu erstattenden Kaufpreis zu kompensieren.

3. Zusatzvereinbarungen
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt und unterzeichnet.
Die Parteien erhalten je ein Exemplar.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen des Vertrages gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist 2230 Gänserndorf